Wärmeplanung
Die Wärmewende ist einer der wichtigsten Hebel im Klimaschutz, denn die Wärme- und Kälteerzeugung macht circa 50 % unseres Energieverbrauches aus. Die Wärmewende zielt darauf ab die Versorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und die Effizienz der Gebäude zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen die energetische Sanierung und der Einsatz moderner Heizsysteme, sowie die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen wie beispielsweise Geothermie, Solarthermie, Biomasse und den verstärkten Einsatz von strombetriebenen Wärmepumpen. Auch der Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen kann ein passender Weg sein, um den CO₂-Ausstoß im Wärmesektor zu verringern.
Gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene ist auch die Gemeinde Gemeinde zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Juni 2028 verpflichtet. Dies wird die Gemeinde voraussichtlich im Zusammenschluss mit weiteren amtsangehörigen Gemeinden nach der anstehenden Novellierung des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgsetzes EWKG (tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft) angehen. Die Finanzierung dieser neuen Pflichtaufgabe ist aktuell noch nicht abschließend geklärt.
Presse Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Im Rahmen der Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans, werden Möglichkeiten zur klimafreundlichen Wärmeversorgung untersucht. Dies soll Mithilfe der Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH erfolgen.
Die Gemeinde Giekau ist der Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH (KSA) am 7.10.2024 als Gesellschafter beigetreten. Die KSA ist eine GmbH, die eng mit ihren Gesellschafterkommunen kooperiert, um die kommunalen Herausforderungen im Klimaschutz zu bewältigen. Neben Beratungsleistungen unterstützt die KSA bei Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit. Die Klimaschutzagentur berät ihre Gesellschafter in konzeptionellen, strategischen und finanziellen Fragen.
Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH