Ausschüsse

Ausschüsse werden als Instrument der Willensbildung bezeichnet. Sie dienen dem obersten Beschlussorgan, welches sich nicht mit umfangreichen Detailfragen beschäftigen soll und kann. Die Angelegenheiten der Gemeindevertretung werden in den Sitzungen der Ausschüsse aus politischer und fachlicher Sicht behandelt.

Aufgabe ist es, die Beschlüsse für die Gemeindevertretung sachverständig vorzubereiten und eine Beschlussreife herzustellen.

Ausschüsse sind keine Organe der Gemeinde, was bedeutet, dass sie nicht als präsentes Gremium nach Außen treten. Auch Ausschussvorsitzende besitzen nicht die Organeigenschaft, sondern dienen nur der Vorbereitung und Leitung der Sitzung eines Ausschusses.